Ändere dein Titelbild
Hochladen
Wurl
Ändere dein Titelbild
Dieser Benutzerkonto Status ist Freigegeben

Wichtige Meldungen

Liebe Trainerinnen und Trainer,

hier noch einmal der kurze Ablauf zu den Schiedsrichterkosten:

Für die Auslagen der Schiedsrichterkosten ist der Trainer unseres Heimteams verantwortlich. Die Erstattung dieser verauslagten Kosten erfolgt folgendermaßen:

  • Vollständig ausgefüllter Quittungsbeleg von allen Zahlungsempfängern (Schiedsrichter)
    unterzeichnet bzw. quittiert an Sven Hauschildt (Handballkassenwart) weiterleiten
    • Foto/Scan *per E-Mail sven.hauschildt@tus-esingen.de
      oder
    • Im Original direkt Libellenbogen 6, Tornesch
  • Abgleich von Sven über Spielbericht und interner Unterlagen
  • Zeitnahe Überweisung auf Konto des Trainers oder alternativ an angegebenem Begünstigten
  • Keine Barauszahlung

*Die Originalquittungsbelege bitte ich Euch, sofern die Weiterleitung per Mail erfolgte, zusammen
mit den Trainerstundenbelegen bei der TuS-Geschäftsstelle einzureichen.

Wichtig für die Heimspiele:
Ausreichend Bargeld für die Schiedsrichter mitbringen und Quittung vorbereiten. Ingo gibt eine Info über die Höhe der Schiedsrichterkosten. Sollte keine Zahlung der Schiedsrichtergelder erfolgen, wird eine Strafe vom Hamburger
Handballverband erhoben (ca. EUR 50), die entsprechend von dem verantwortlichen Trainer
auszugleichen ist. Die Kaffeeecke ist vollständig unabhängig und darf NICHT mit einem „Notgeld“ aushelfen.

In den Mannschaften kann intern eine eigene Regelung gewählt werden (Mannschaftskasse,
Ersatzzahler, …). Hierfür ist auf dem Beleg die Bankverbindung mit Empfängernamen vollständig zu vermerken.

Gerne nehme ich Eure Daten zur Bankverbindung im Vorweg in Empfang. Dann braucht Ihr diese nicht auf jeder Quittung zu ergänzen.

Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit und eine hoffentlich erfolgreiche Handballsaison.

 

Beste Grüße
Sven Hauschildt

Weitere News

News Archiv

Bitte lest ALLE aufmerksam unser Hygienekonzept und das vom HHV bzw. nach Bedarf auch das des HSVH. Findet ihr jeweils links in der Spalte unser “WEITERE LINKS”.

Ansonsten gelten bis auf weiteres folgende Regeln:

  1. Die jeweils *spielende Mannschaft ist verantwortlich* vom Zeitpunkt des aufschließen bis zum kommen der nächsten eigenen Mannschaft.
  2. *Schließt die Tür bitte* wieder, sobald von uns und vom Gegner alle da sind, sodass man von draußen nicht mehr reinkommt.
  3. Es gilt ausschließlich die 3G-Regel (geimpft, getestet oder genesen), alle anderen haben draußen zu bleiben. Die Schulbescheinigungen gelten auch.
  4. Wenn man sich in der Halle bewegt ist Maske zu tragen, Zuschauer die sitzen können sie abnehmen. AHA-Regel muss eingehalten werden, ansonsten ist auch beim Sitzen eine Maske zu tragen.
  5. 30 Zuschauer sind bei den Gästen erlaubt (1. Tribünenblock)
  6. Für *unsere Mannschaften* sind *40 Zuschauer* erlaubt (2. Tribünenblock), je nach Platz.
  7. Die Nachfolgenden Mannschaften halten sich in den Kabinen auf oder im hinteren Tribünenblock auf.
  8. Es wird QR-Codes der Luca-App geben, die an den jeweiligen Eingängen hängen.
  9. Wer die App nicht hat, muss das Handschriftlich ausfüllen und gefaltet in eine Box legen. (Datenschutz, daher nicht offen liegen lassen).
  10. Eine Liste vom Gegner müsst ihr nicht einsammeln, aber es müssen sich alle  „einscannen“ (QR-Code) oder eintragen. Zettel liegen aus.
  11. Nach dem Spiel, muss der Zuschauerbereich einmal komplett von der eigenen Mannschaft geräumt werden, danach dürfen alle Zuschauer für das kommende Spiel wieder rein. Alle anderen Gäste haben die Halle auf dem schnellsten Weg zu verlassen.
  12. Gäste dürfen schnell Duschen.
  13. Zuschauer für das kommende Spiel, warten im Vorraum, wenn kein Platz mehr auf der Tribüne ist und dürfen erst nach der „Räumung“ den Tribünen Bereich betreten.
  14. Desinfektionsspender werden genutzt!
  15. Holt euch gerne Unterstützung beim „Tür-Dienst“ von Eltern in der Jugend und von verletzten oder nicht Aktiven, bei den Erwachsenen. Falls auch mal jemand „später kommt“ und die Tür bereits zu ist.
  16. Beaufsichtigungspflichtigen Kindern von am Spiel beteiligten Personen sowie je einer erwachsenen Aufsichtsperson pro am Spiel beteiligtem Kind muss auch dann der Zutritt in die Halle gestattet werden, wenn das lokale Hygienekonzept des Heimvereins keine Zuschauer vorsieht.
  17. Gemäß Regel 10:1 der Internationalen Handball-Regeln wechseln die Mannschaften vor Beginn der zweiten Halbzeit die Seiten, sofern nicht das lokale Hygienekonzept etwas anderes vorsieht.

Es gibt neue Vorgaben für das Training. Die beziehen sich auch auf Trainingsspiele.

Änderungen fürs Training

Die Landesregierung hat eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Damit wird die bereits angekündigte landesweite Testpflicht im Sinne der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) in einer Vielzahl von Innenbereichen umgesetzt. Die Verordnung tritt am 23. August in Kraft und gilt bis zum 19. September 2021.

Sportausübung Innenraum/indoor:

  • Die Obergrenze von Teilnehmern entfällt.
  • Testpflicht für Erwachsene,
  • Testpflicht entfällt für Kinder bis Vollendung des siebten Lebensjahres,
  • Testpflicht entfällt für minderjährige Schüler*innen, die mit einer Schulbescheinigung die regelmäßige Testung nachweisen. Durch diese Bescheinigung können die Schülerinnen und Schüler ihre in der Schule durchgeführten Corona-Test (und Ergebnisse) auch außerhalb der Schule vorlegen.

Wer also noch nicht geimpft oder genesen ist, muss einen Test machen, Ausnahmen sieht oben.

Es gilt bei Tests das Folgende:

  • Antigen Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden)

oder

  • Ebenfalls gültig sind die sog. Selbsttests. Die Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmVO) verlangt im Wortlaut, dass der Test vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist. Dies wäre z.B. der gastgebende Sportverein.

Bitte haltet euch daran!